Dr. Sonja Hofmann
Dipl.-Psychologin
Psychologische Psychotherapeutin
Ziegelsteinstraße 199
90411 Nürnberg
Bohlenplatz 22
91054 Erlangen
(Praxis für spezielle Schmerztherapie)
0176 20138980
regelhaft tel. erreichbar Di. - Do. 7-8 Uhr
info@sonja-hofmann.de
Alle Angebote gelten für Einzelpersonen aber auch für sogenannte Mehrpersonensettings wie Paare, Familien, Lebensgemeinschaften.
Angebote für Teams und Organisationen:
In Therapie, Coaching, Training und Supervision lege ich großen Wert darauf, Ihre Ziele in den Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit zu stellen. Meine langjährige Erfahrung in der Begleitung von Einzelpersonen, Paaren, Familien, Teams und Unternehmen zeichnet sich durch die Kombination systemischer Methoden und Werkzeuge mit Achtsamkeit aus.
Mein systemischer Ansatz ist in erster Linie durch eine konstruktivistische, lösungsorientierte Haltung geprägt. Mithilfe Ihrer Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen werden hinderliche Konzepte und Perspektiven hinterfragt und ggf. verändert. Entscheidend für die Auswahl sogenannter systemischer Methoden (wie z. B. Fragetechniken, Skulpturarbeit (anderen bekannt als Aufstellungsarbeit), Teilearbeit oder auch familientherapeutische Ansätze) ist, was nützlich erscheint, damit Sie Ihren Lösungsweg erarbeiten und beschreiten können.
Das Wort "Achtsamkeit" scheint in den letzten Jahren recht inflationär benutzt zu werden. Für mich stellt Achtsamkeit die grundsätzliche Haltung dar, jedem Moment mit möglichst viel Aufmerksamkeit und mit einer interessierten und wohlwollenden Haltung zu begegnen und mit sich selbst und anderen wertschätzend und mitfühlend umzugehen. Achtsamkeit hilft uns dabei, von einem stabilen "Ort" aus und mit einer freundlichen Haltung herauszufinden, wie wir ticken.
Einen Termin zu einem Erstgespräch vereinbaren Sie gern telefonisch oder per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass ich meine Praxis nach dem Bestellprinzip organisiere. Der vereinbarte Termin ist nur für Sie reserviert. Deshalb stelle ich unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar, wenn Sie weniger als 48 Stunden vorher absagen oder nicht erscheinen und ich den Termin nicht kurzfristig weitervergeben kann. Das Ausfallhonorar wird grundsätzlich nicht von Krankenversicherungen erstattet.